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Senioren ambulant pflegen

Sollten Senioren ambulante Dienste mit Ihrer Pflege beauftragen, so ist ein Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Sie bekommen keine finanziellen Mittel aus Ihrer Pflegeversicherung auf ärztliche Anordnung. Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, mindestens in der Pflegestufe 1.

Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang Pflege notwendig ist, führen speziell ausgebildete Fachpflegekräfte des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Befragung des Antragstellers in der Wohnung durch. Aufgrund der Befragung erstellt der MDK ein Gutachten.

Bei Bewilligung von Leistungen gelten folgende Höchstbeträge pro Monat:

Pflegestufe 1

 

420,- Euro

Pflegestufe 2

 

980,- Euro

Pflegestufe 3

 

1.470,- Euro



Angehörige pflegen Senioren

Wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, können die Pflegeversicherten bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1 - 3) "Pflegegeld" beantragen.

Pflegestufe 1

 

215,- Euro

Pflegestufe 2

 

420,- Euro

Pflegestufe 3

 

675,- Euro

Angehörige oder andere pflegende Personen haben u.a. Anspruch auf kostenlose Schulungen.