|
Senioren ambulant pflegen
Sollten Senioren ambulante Dienste mit Ihrer Pflege beauftragen, so ist ein Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Sie bekommen keine finanziellen Mittel
aus Ihrer Pflegeversicherung auf ärztliche Anordnung. Voraussetzung ist die Feststellung
der Pflegebedürftigkeit, mindestens in der Pflegestufe 1.
Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang Pflege notwendig ist, führen speziell ausgebildete
Fachpflegekräfte des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Befragung des
Antragstellers in der Wohnung durch. Aufgrund der Befragung erstellt der MDK ein Gutachten.
Bei Bewilligung von Leistungen gelten folgende Höchstbeträge pro Monat:
Pflegestufe 1 |
|
420,- Euro |
Pflegestufe 2 |
|
980,- Euro |
Pflegestufe 3 |
|
1.470,- Euro |
Angehörige pflegen Senioren
Wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen,
können die Pflegeversicherten bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1 - 3)
"Pflegegeld" beantragen.
Pflegestufe 1 |
|
215,- Euro |
Pflegestufe 2 |
|
420,- Euro |
Pflegestufe 3 |
|
675,- Euro |
Angehörige oder andere pflegende Personen haben u.a. Anspruch auf
kostenlose Schulungen.
|