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Miete

Im Rahmen des Betreuten Wohnens werden Appartements unterschiedlicher Größe, bis hin zu geräumigen 4 Zimmerwohnungen geboten. Es gelten die Bestimmungen des Mietrechts. Monatlich fallen Miet- und Nebenkosten an. Betreute Wohnungen kosten z.B. in München je nach Anbieter, Größe, Lage, Bauqualität usw. zwischen ca. 20 DM und 40 DM pro Quadratmeter plus Nebenkosten und Stellplatz. Betreute Wohnanlagen sollten behindertengerecht (schwellenfrei usw.) gebaut sein.

Kauf
Der Preis einer Eigentumswohnung im Betreuten Wohnen liegt ca. 5% bis 10% über den Marktpreisen im herkömmlichen Wohnbau. Eigentumswohnungen in Betreuten Wohnanlagen werden sowohl für den Eigenbedarf wie als Kapitalanlage angeboten. Beim Kauf ist auf eine Reihe von Faktoren zu achten: Miethöhe, Mietgarantie, Bauqualität, Gebäudezustand, Kosten pro qm im Verhältnis zum ortsüblichen Preis, Maklerprovision, Kosten für Notar, Steuern, Betriebs- und Verwaltungskosten, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Bedingungen bei Wiederverkauf und Vererbung und vieles andere.

Pflege
Die Pflege leisten ambulante Pflegedienste. Die Pflegekosten für übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die zuständige Pflegekasse. Siehe: .. In vielen Wohnanlagen ist im Haus ein ambulanter Pflegestützpunkt organisiert, der die Pflege für die Hausbewohner auf Wunsch übernimmt. Hinsichtlich der Auswahl des Pflegedienstes und selbstverständlich der Wahl des Arztes besteht Wahlfreiheit.

Betreuung
Der Mieter erhält neben dem Mietvertrag einen Betreuungsvertrag. In diesem Vertrag ist eine monatlich fällige Pauschale beziffert. Die Höhe der Pauschale ist von Anlage zu Anlage unterschiedlich. Sie dürfte bei privaten Anlagen kaum unter Euro 80,- pro Monat liegen. In der Pauschale sind in der Regel enthalten: geringfügige Pflegeeinsätze, die Besetzung des hausinternen Notrufs, Vermittlung von Dienstleistungen wie z.B. Krankengymnastik, Fußpflege, usw. sowie das Angebot geselliger Veranstaltungen in eigenen Gemeinschaftsräumen. Kosten für den Wäscheservice, Bring und Holdienste usw. fallen hingegen seperat an.

Essen
Grundsätzlich verpflegen sich die Senioren in ihren Wohnen selbst und auf eigene Rechnung. Soweit notwendig oder gewünscht vermittelt jedoch auf Anforderung der zuständige ambulante Dienst "Essen auf Rädern".