Wenn Erben jubeln..
Viele Familienstreitigkeiten, die Generationen beschäftigten, begannen mit
einem Testament oder damit, dass es ein solches nicht gab. Wenn Sie also
Vermögen in Form von Geld, Immobilien oder Wertgegenständen besitzen, können
Sie für Frieden sorgen, indem Sie Klarheit schaffen, was nach Ihrem Ableben mit
Ihren irdischen Gütern zu geschehen hat. Sollten Sie das schon getan haben, so lohnt
es sich vielleicht noch einmal darüber nachzudenken, ob es neue Gesichtspunkte gibt oder etwas
Wichtiges übersehen wurde.
Haben Sie Ihr Testament richtig verfasst?
Per Hand und eigenhändig mit Ort und Datum unterschrieben.
Wenn Sie verheiratet sind, ist Ihr Güterstand so geregelt, wie Sie es wünschen?
Beachten Sie: gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Noch ein Tipp: Im Fall der Zugewinngemeinschaft kann es bei bestimmten Voraussetzungen
günstiger sein das Erbe auszuschlagen. Fragen Sie einen Anwalt.
Was gilt für nicht eheliche Lebensgemeinschaften?
Das Erbrecht kennt lediglich Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Es behandelt andere Lebensgefährten wie beliebige fremde Personen.
Kommt aus steuerlichen Gründen eine Schenkung in Frage?
Ziehen Sie einen Steuerberater zu Rate. Er klärt auch über die Frage der Erbschaftssteuer auf.
Denken Sie daran eine Erbengemeinschaft einzusetzen?
Damit programmieren Sie der Fachliteratur zufolge Zwist.
Im Zweifelsfall: suchen Sie einen Anwalt auf!
Nur in ca. 30% aller Erbfälle ist in Deutschland die Erbfolge geregelt.
Und wenn Testament und Erbe fehlen, Vermögen aber
vorhanden ist, dann .... jubelt der Fiskus!
Dank an Franz Miller für den Titeltipp.
Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Justiz; Literaturempfehlung:
Stiftung Warentest, Vererben und erben, Berlin 2002
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