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Pflege- und Raumangebot

Altenpflegeheime bieten Ihren Bewohnern Pflege rund um die Uhr, Vollverpflegung, gesellige Veranstaltungen und Beschäftigungstherapie. Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt bei ca. 86 Jahren. Die meisten bestehenden Altenpflegeheime verfügen leider immer noch über einen sehr hohen Anteil an Zweibettzimmern. Eine ausreichende Zahl von Einzelzimmern ist eher bei den neu gebauten Heimen zu finden.
Mindestbestimmungen zur räumlichen und personellen Ausstattung von Pflegeheimen sind im bundesweit gültigen Heimgesetz geregelt. Die Bewohner werden innerhalb des Heimes gegenüber der Heimleitung durch den Heimbeirat vertreten. Nach neuem Recht können z.B. auch Angehörige in einen Heimbeirat gewählt werden.

Kosten

Das monatliche Heimentgelt setzt sich zusammen aus den Pflegekosten (zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegestufe), den Kosten für Unterbringung und Verpflegung (Hotelkosten) sowie den Investitionskosten. Nach Heimvertrag müssen die einzelnen Kostenbestandteile getrennt ausgewiesen sein. Sollte das Einkommen oder das Vermögen nicht oder nicht ganz zur Deckung der Hotelkosten ausreichen, können Sozialhilfeleistungen beantragt werden. Im Unterschied zu Kassenleistungen der ambulanten Pflege sind bei der Pflege im Heim die Pflegekosten nach oben begrenzt. Hier können also im Heim keine weiteren Kosten entstehen.

Aufnahme

Die Aufnahme in einem Pflegeheim ist an vertragliche Bestimmungen und an die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen 1 bis 3) geknüpft. Der Heimvertrag enthält u.a. Fragen zu Einkommens und Vermögensverältnissen. Vor der Heimaufnahme muss ein vom Arzt ausgefüllter und unterschriebener ärztlicher Fragebogen vorgelegt werden. Genauere Angaben zur Aufnahmeprozedur geben die Heime auf telefonische Anfrage.