Pflegereform
In der ambulanten Pflege sowie Tages- und Nachtpflege:
| Pflegestufe |
I |
II |
III |
| Leistungen ab dem 1.7.2008 |
420 |
980 |
1.470 |
| Leistungen ab dem 1.1.2010 |
440 |
1.040 |
1.510 |
| Leistungen ab dem 1.1.2012 |
450 |
1.100 |
1.550 |
Angehörige pflegen zu Hause, das Pflegegeld beträgt nun:
| Pflegestufe |
I |
II |
III |
| Leistungen ab dem 1.7.2008 |
215 |
420 |
675 |
| Leistungen ab dem 1.1.2010 |
225 |
430 |
685 |
| Leistungen ab dem 1.1.2012 |
235 |
440 |
700 |
Leistungen der Pflegekassen im stationären Bereich:
| Pflegestufe (Erhöhung nur Stufe III) |
III |
Härtefall |
| Leistungen ab dem 1.7.2008 |
1.470 |
1.750 |
| Leistungen ab dem 1.1.2010 |
1.510 |
1.825 |
| Leistungen ab dem 1.1.2012 |
1.550 |
1.918 |
2. Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen..
ab 1.Juli 2008 von 1.7% auf 1,95% - ohne Kinder auf 2,2%.
3. Einführung der Pflegezeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Sie können der Arbeit
kurzfristig 10 Tage fernbleiben. Den Freiraum können sie nutzen, um die Pflege der nahen Angehörigen zu
organisieren, sich zu informieren usw. Die Dauer der Freistellung kann auf Antrag bis zu 6 Monaten betragen.
Es besteht Kündigungsschutz, die Beiträge für die Arbeitslosen-, Rentenversicherung usw. gehen nicht zu Lasten
der pflegenden Angehörigen. Nähere Infos geben die Pflegekassen
4. Die Pflegeversicherung stärkt die individuelle Pflegeberatung
Beispielsweise bezahlt die Pflegeversicherung Schulungen und Kurse sowie die Beratung vor Ort.
Der höhere Stellenwert der Beratung und Begleitung von Senioren und Angehörigen zeigt sich auch darin, dass
Pflegestützpunkte bundesweit 4000 Pflegestützpunkte aufgebaut werden sollen. Über deren Sinn und Finanzierung
besteht allerdings politisch noch keine Einigkeit. Auf die Beratung besteht Rechtsanspruch
5. Demente Senioren erhalten zusätzliche Leistungen für ihre Betreuung
Demenzkranke erhalten künftig früher Leistungen: nämlich bereits dann, wenn noch keine Pflegestufe festgestellt
wurde aber Betreuungsbedarf besteht. Der zusätzliche Aufwand wird nun mit maximal 200 Euro monatlich
(vorher max. 460 pro Jahr) finanziert.
6. Der MDK soll die Begutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe wesentlich zügiger erledigen
Spätestens 5 Wochen nach Antragstellung (Eingangsdatum bei der Pflegekasse) soll die Entscheidung mitgeteilt werden.
In eiligen Fällen (z. B. bei Krankenhausaufenthalt) soll der Bescheid schon nach 1 Woche vorliegen.
7. Leistungsanhebungen bei der Verhinderungsplege
Pflegende Angehörige sind in besonderer Weise belastet. Um sie zu entlasten wurde die Wartezeit von 12 Monate auf
6 Monate verkürzt. Ein Antrag auf die Übernahme von Pflegekosten für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung
(z.B. wegen urlaubsbedingter Abwesenheit des/der Pflegenden) kann nun also dementsprechend früher gestellt werden.
Es werden ab 1.7.2008 bis zu 1.470 Euro übernommen.
Weitere Verbesserungen durch die Pflegereform betreffen die Rehabilitation und die Erhöhung von Leistungen der Pflegeversicherung
im Rahmen der Tagespflege. Fragen Sie nach bei der zuständigen Pflegekasse.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Weitere Infos zur Pflegereform..
|