Senioren finden Information Senioren finden Witze Senioren finden Spass
Wohnen Senioren Wohnen
Dienstleister Dienstleister
Pflege Senioren pflegen
Medizin Medizin: Neues
Wellness Wellness
Witz Witzecke
Poesie Poesie
Fortschritt Fortschritt
Geld Testament
Webkultur Senioren surven
Links Senioren Links
textBitte lesen: Nutzung dieser Web-Site
impressumImpressum
    witzecke
  | startseite kontakt Mail

Pflegereform

In der ambulanten Pflege sowie Tages- und Nachtpflege:

Pflegestufe I II III
Leistungen ab dem 1.7.2008 420 980 1.470
Leistungen ab dem 1.1.2010 440 1.040 1.510
Leistungen ab dem 1.1.2012 450 1.100 1.550

Angehörige pflegen zu Hause, das Pflegegeld beträgt nun:

Pflegestufe I II III
Leistungen ab dem 1.7.2008 215 420 675
Leistungen ab dem 1.1.2010 225 430 685
Leistungen ab dem 1.1.2012 235 440 700

Leistungen der Pflegekassen im stationären Bereich:

Pflegestufe (Erhöhung nur Stufe III) III Härtefall
Leistungen ab dem 1.7.2008 1.470 1.750
Leistungen ab dem 1.1.2010 1.510 1.825
Leistungen ab dem 1.1.2012 1.550 1.918

2. Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen..

ab 1.Juli 2008 von 1.7% auf 1,95% - ohne Kinder auf 2,2%.

3. Einführung der Pflegezeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Sie können der Arbeit kurzfristig 10 Tage fernbleiben. Den Freiraum können sie nutzen, um die Pflege der nahen Angehörigen zu organisieren, sich zu informieren usw. Die Dauer der Freistellung kann auf Antrag bis zu 6 Monaten betragen. Es besteht Kündigungsschutz, die Beiträge für die Arbeitslosen-, Rentenversicherung usw. gehen nicht zu Lasten der pflegenden Angehörigen. Nähere Infos geben die Pflegekassen

4. Die Pflegeversicherung stärkt die individuelle Pflegeberatung

Beispielsweise bezahlt die Pflegeversicherung Schulungen und Kurse sowie die Beratung vor Ort. Der höhere Stellenwert der Beratung und Begleitung von Senioren und Angehörigen zeigt sich auch darin, dass Pflegestützpunkte bundesweit 4000 Pflegestützpunkte aufgebaut werden sollen. Über deren Sinn und Finanzierung besteht allerdings politisch noch keine Einigkeit. Auf die Beratung besteht Rechtsanspruch

5. Demente Senioren erhalten zusätzliche Leistungen für ihre Betreuung

Demenzkranke erhalten künftig früher Leistungen: nämlich bereits dann, wenn noch keine Pflegestufe festgestellt wurde aber Betreuungsbedarf besteht. Der zusätzliche Aufwand wird nun mit maximal 200 Euro monatlich (vorher max. 460 pro Jahr) finanziert.

6. Der MDK soll die Begutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe wesentlich zügiger erledigen

Spätestens 5 Wochen nach Antragstellung (Eingangsdatum bei der Pflegekasse) soll die Entscheidung mitgeteilt werden. In eiligen Fällen (z. B. bei Krankenhausaufenthalt) soll der Bescheid schon nach 1 Woche vorliegen.

7. Leistungsanhebungen bei der Verhinderungsplege

Pflegende Angehörige sind in besonderer Weise belastet. Um sie zu entlasten wurde die Wartezeit von 12 Monate auf 6 Monate verkürzt. Ein Antrag auf die Übernahme von Pflegekosten für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung (z.B. wegen urlaubsbedingter Abwesenheit des/der Pflegenden) kann nun also dementsprechend früher gestellt werden. Es werden ab 1.7.2008 bis zu 1.470 Euro  übernommen.

Weitere Verbesserungen durch die Pflegereform betreffen die Rehabilitation und die Erhöhung von Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Tagespflege. Fragen Sie nach bei der zuständigen Pflegekasse.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit  Weitere Infos zur Pflegereform..