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Senioren im Pflegeheim

Die Pflegeversicherungen übernehmen Geld- und Sachleistungen auf Antrag. Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedüftigkeit. Ebenso wie im Fall der ambulanten Pflege, füren die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) die hier notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen des Antragstellers durch (s.ambulante Pflege).

Je nach Pflegestufe, bezahlen die Pflegekassen monatlich folgende Beträge für die Pflege in einem Altenpflegeheim:

Pflegestufe 1

 

1.023,- Euro

Pflegestufe 2

 

1.279,- Euro

Pflegestufe 3

 

1.470,- Euro

Härtefälle

 

1.750,- Euro


Mit den monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung für den stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gelten alle Pflegeleistungen des Heimes als finanziert. Damit können in einer stationären Einrichtung keine Pflegekosten entstehen, welche die Leistungen der Pflegekasse übersteigen.