Senioren im Pflegeheim
Die Pflegeversicherungen übernehmen Geld- und Sachleistungen
auf Antrag. Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedüftigkeit.
Ebenso wie im Fall der ambulanten Pflege, füren die Medizinischen Dienste der Krankenkassen
(MDK) die hier notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen des Antragstellers durch (s.ambulante Pflege).
Je nach Pflegestufe, bezahlen die Pflegekassen monatlich folgende Beträge für die Pflege
in einem Altenpflegeheim:
Pflegestufe 1 |
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1.023,- Euro |
Pflegestufe 2 |
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1.279,- Euro |
Pflegestufe 3 |
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1.470,- Euro |
Härtefälle |
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1.750,- Euro |
Mit den monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung
für den stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
gelten alle Pflegeleistungen des Heimes als finanziert. Damit können in einer
stationären Einrichtung keine Pflegekosten entstehen, welche die Leistungen
der Pflegekasse übersteigen.
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